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Ist Ihre Kasse für 2020 gerüstet? Finden Sie es heraus!

Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sind seit dem Dezember 2016 vom Budestag und Bundesrat die Gesetze und Regelungen für den Einsatz von Kassen- und Registrierkassen erheblich verschärft worden.

Nein! Sie müssen Ihre Kasse bei Ihrem zuständigen Finanzamt anmelden. Diese muss zusätzlich durch die “Technische Sicherheitseinrichtung” (TSE) welche vom (BSI) zertifiziert wird gesichert sein.

Die TSE, sorgt dafür, dass alle von der Kasse erzeugten Daten manipulationssicher sind. Die TSE überprüft jeden Vorgang und vergibt eine eigen erstelle Prüfnummer für jede Transaktions und Kassenbewegung. Kassenschau bzw. Kassensichverordnungs relevanten Daten werden mit einer ditigalten Signatur versehen und verschlüsselt abgespeichert. Einige Informationen müssen für die Kassenschau auf den Bon ausgedruckt werden. Die auf der TSE gespeicherten Daten können exportiert werden.

Ab dem 01.01.2020 bzw. ab dem 30.09.2020 sind Sie verpflichtet alle Kassen-(systeme) mit der TSE auszurüsten.

Für Geräte die nach dem 25.10.2010 und vor dem 01.01.2020 gekauft wurden, den Anforderungen des BMF Schreibens vom 26.11.2010 entsprechen und nicht nach gerüstet werden können, gibt es bis zum 31.12.2022 eine übergangsfirst.

Ja müssen Sie, seit dem 01.01.2020 gillt die Belegausgabepflicht für alle Geschäftsvorfälle, die mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst wurden.

Sie können jegliche Ladenwaagen und Kassen bei uns im Ladengeschäft oder im Onlineshop unter https://shop.frank-lissy.de erwerben.

Dafür müssen Sie, falls Sie noch kein Kunde sind registrieren. Die Freischaltung Ihres Accounts erfolgt binnen 24h.